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   OLG Hamm, 28.09.1994 - 20 U 105/94   

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https://dejure.org/1994,9774
OLG Hamm, 28.09.1994 - 20 U 105/94 (https://dejure.org/1994,9774)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.1994 - 20 U 105/94 (https://dejure.org/1994,9774)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 1994 - 20 U 105/94 (https://dejure.org/1994,9774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1 Nr. 3
    Verspätete Anspruchsanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 370
  • VersR 1995, 1038
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06

    Ansehung des § 4 Ziff. 3 S. 2 der Bedingungen für die

    So hat der BGH die vergleichbare Regelung in § 1 Abs. 3 S. 2 BUZ als Ausschlussfrist angesehen (VersR 1995, 82; so auch OLG Hamm r+s 2001, 521; VersR 1995, 1038; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 BUZ Rdnr. 11).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 12 U 79/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Leistungsbeschränkung wegen verspäteter

    Im Hinblick auf das Verschuldenskorrektiv (hierzu nachfolgend unter 3.) und das Wesen von Ausschlussfristen hat der BGH dies jedoch für unbedenklich gehalten (zur Ausschlussfrist siehe auch OLG Hamm VersR 1995, 1038).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2013 - 11 U 94/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Frist zur Anzeige der Berufsunfähigkeit

    Die obergerichtliche Rechtsprechung, die überzeugt und der sich der Senat deshalb anschließt, geht aber ganz einhellig davon aus, dass es im Allgemeinen an mangelndem Verschulden des Versicherungsnehmers respektive des Versicherten hinsichtlich der Versäumung einer vertraglichen Ausschlussfrist entsprechend § 1 Abs. 2 Satz 2 ...B-BUZ fehlt, sobald er wegen Beschränkungen seiner Erwerbsfähigkeit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt; er kann sich dann insbesondere nicht mit einem Hinweis darauf exkulpieren, er habe zunächst den Ausgang der eingeleiteten sozialrechtlichen Verfahren abwarten wollen (vgl. dazu OLG Hamm, Urt. v. 28.09.1994 - 20 U 105/94, Rdn. 6, MDR 1995, 370 = VersR 1995, 1038; OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.10.2009 - 12 U 79/09, Rdn. 22, ZfSch 2010, 461 = r+s 2011, 439; OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.01.2011 - 5 U 136/10, Rdn. 27, VersR 2011, 1381; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 46 Rdn. 223).
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 136/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungsfreiheit wegen Versäumung der

    Der Kläger kann sich auch nicht damit entlasten, dass er - wegen des Kostenrisikos - das Ergebnis des sozialgerichtlichen Verfahrens habe abwarten wollen (vgl. hierzu OLG Hamm, VersR 1995, 1038; Rixecker, aaO.).
  • OLG Hamm, 05.05.2000 - 20 U 246/99

    Rechtsfolgen der Versäumung der Drei-Monats-Frist

    Die Dreimonats-Frist des § 1 Nr. 3 Satz 2 AVG ist als Ausschlußfrist zu werten, auf deren Versäumnung ein Versicherer sich nicht berufen kann, wenn der VN nachweist, daß die verspätete Anzeige des Versicherungsfalls ohne sein Verschulden erfolgt ist (BGH VersR 1995, 82; Senat VersR 1995, 1038).
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